Was ist ein Heilpraktiker/eine Heilpraktikerin?
Als Heilpraktiker (als Begriff zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgekommen und 1928 allgemein eingeführt) wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein (§ 1 des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetzes). Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.
Welche Pflichten habe ich als Heilpraktikerin?
Ich bin als Heilpraktikerin dazu verpflichtet, Sie nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der für mich gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften, zu behandeln. Ich unterstehe der Schweigepflicht, muss Ihre Patientendaten dokumentieren und diese streng vertraulich behandeln. Sofern eine schulmedizinische Behandlung erforderlich ist, muss ich Sie ausdrücklich darüber informieren und dazu bewegen, einen Arzt aufzusuchen. So wie Ärzte auch, müssen Heilpraktiker permanent auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse ihres Berufsbildes sein und an Weiterbildungen teilnehmen.
Verschreibungspflichtige Medikamente
Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Erstgespräch
In der ersten Sitzung lernen wir uns kennen.
Mir ist es eine Herzensangelegenheit, dass wir uns aufeinander einlassen können.
Zunächst sprechen wir darüber, was Sie zu mir führt, Ihre bisherigen Diagnose- und Therapiewege und besprechen Ihre Wünsche und Ziele für unsere Zusammenarbeit.
Bitte nehmen Sie sich für das Erstgespräch (Erstanamnese) ca. 1,5 Stunden Zeit.
Bitte bringen Sie wenn möglich den ausgefüllten Anamnesebogen, den Behandlungsvertrag (die Sie vorab per email erhalten) und alle eventuell vorhandenen Befunde und Blutbilder mit. Bitte schreiben Sie alle Medikamente auf, die Sie einnehmen, auch alle Nahrungsergänzungsmittel.
Damit ich Sie behandeln darf, ist es zwingend notwendig, dass Sie mit mir einen Behandlungsvertrag eingehen. Dieser regelt u. a. den Vertragsgegenstand, das Honorar, die Rechnungsstellung und enthält die aktuellen AGB meiner Praxis. Dies erhalten Sie auf Wunsch gerne vorab per email.
Vor unserem Erstkontakt: Du oder Sie?
Viele meiner Klienten ziehen es vor, eine persönliche Atmosphäre in meiner Praxis und im allgemeinen Umgang mit mir zu pflegen. Ich biete Ihnen gerne, wenn das für Sie in Ordnung ist, das DU an.
Sprechen Sie mich bei unserem Erstkontakt gerne mit DU oder SIE an, so wie Sie sich wohlfühlen.
Kann ich als Kassenpatient/Kassenpatientin von Ihnen behandelt werden?
Ja sehr gerne. Ich mache keinen Unterschied bei meinen Patienten/Patientinnen aufgrund Ihrer Art der Krankenversicherung. Es gelten die gleichen Bedingungen für jeden Patienten/Patientinnen. Der Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten/Patientinnen liegt nur darin, dass der privat versicherte Patient (abhängig von seinem Vertrag) die Leistungen eines Heilpraktikers durch seine private Krankenkasse/Beihilfe erstattet bekommen kann.
Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Heilpraktiker sind nicht dazu berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen entstehende Behandlungskosten grundsätzlich nicht.
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten allerdings eine Zusatzversicherung für alternative Medizin an, bei der die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung teilweise oder ganz übernommen werden.
Meine erbrachten Leistungen berechne ich entsprechend der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung. Für die Rechnung verwende ich, soweit möglich, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH). Ansonsten erfolgt die Leistungsbeschreibung individuell.
Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen werden vom durchführenden Labor extra berechnet. Anfallende Kosten für Material und Medikamente werden extra berechnet.
Das Honorar ist sofort fällig. Sie erhalten eine Quittung und gerne im Nachhinein eine Rechnung per Post oder email.
Werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen?
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen teilweise die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen. Bitte klären Sie Ihre individuelle Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfestelle.
Meine erbrachten Leistungen berechne ich entsprechend der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung. Für die Rechnung verwende ich, soweit möglich, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH). Ansonsten erfolgt die Leistungsbeschreibung individuell.
Das Honorar ist unabhängig von eventuellen Leistungen durch Privatversicherungen oder Beihilfestellen am Tag der Behandlung zahlbar. Sie erhalten am Tag der Zahlung eine Quittung und im Nachhinein eine Rechnung für die Krankenversicherung per Post oder email.
Honorar:
Das Honorar beträgt 157,00 Euro pro Stunde.
Termine
Den von Ihnen gebuchten Termin halte ich ausschließlich für Sie bereit.
Es kann jedem einmal passieren, dass wichtige Dinge dazwischenkommen.
Bitte sagen Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher unter der Telefonnummer 0176 20069287 oder 089-32887323 (bitte auf den Anrufbeantworter sprechen) ab. Wenn Sie den Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, berechne ich 60 Euro als Ausfallgebühr.
Wie wird der Hormonstatus bestimmt?
Der Hormonstatus wird per Speichelprobe bestimmt. Alles was Sie dafür benötigen, erhalten Sie von mir. Die Speichelproben können Sie bequem von zu Hause aus machen und dann direkt mit dem beigefügten Briefumschlag an das Labor schicken.
Die Rechnung vom Labor geht an Sie persönlich.
Gibt es Nebenwirkungen und Kontraindikationen bei homöopathischen oder pflanzlichen Mitteln?
Nebenwirkungen sind selten, können aber im Rahmen einer „Erstverschlimmerung“ auftreten und verschwinden meistens im Laufe von ein bis zwei Tagen wieder.
Sollte sich die „Erstverschlimmerung“ nach ein bis zwei Tagen nicht reduzieren oder schlimmer werden, so kontaktieren Sie bitte einen Arzt. Bitte rufen Sie mich in diesem Falle unbedingt an.
Wie können Sie mich in meinem Wohlbefinden unterstützen?
Fühlen Sie sich durch einige der nachfolgenden Beschwerden unwohl oder sehr unwohl?
- Stimmungsschwankungen
- Konzentrationsschwäche
- Nervosität
- Störungen des weiblichen Hormonstoffwechsels
- Unregelmäßige Zyklen
- starke Zyklusblutungen
- Vermehrte Wassereinlagerung, z.B. im Bauch, in der Brust, in den Beinen, in den Füßen, in den Händen
- Gewichtsprobleme
- Schlafstörungen
- Einlagerung von Fettgewebe im Bauchbereich
- Hitzewallungen
- Vermehrtes Schwitzen
- Herzrythmusstörungen
- Depressionen
- Ängste
- Schleimhauttrockenheit und/oder Hauttrockenheit
- Haarverlust
- Schwindel
- Kalte Hände und Füße
- Myome
- Mastopathie
- Eierstockzysten
- unerfüllter Kinderwunsch
Gerne klären wir gemeinsam, was hinter Ihren Beschwerden steckt.
Durch eine Hormonanalyse oder/und Blutproben prüfen wir, ob evtl. ein Mangel vorliegt oder auch ein zuviel an Hormonen und/oder Vitaminen und Mineralstoffen.
Wenn die Ergebnisse vorliegen, schreibe ich einen genau auf Sie abgestimmten Therapieplan. Diesen Therapieplan erhalten Sie für zu Hause, so dass Sie jederzeit nachlesen können, was Sie wann einnehmen können.